Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für den Nachweis und die Vermittlung von
Immobilien zum Verkauf
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Nachweis und die Vermittlung
von Immobilien zur Anmietung und zum Verkauf gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine
Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Vereinbarung vorbehaltlos angenommen
wird. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur bei schriftlicher Zustimmung
des Maklers Vertragsbestandteil.
§ 2 Hauptvertrag
(1) Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder
durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des
Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
(2) Als ein provisionspflichtiger Hauptvertrag gilt auch ein
Vertragsabschluss über ein anderes wirtschaftlich vergleichbares Objekt, das
den in der Provisionsvereinbarung genannten Vorgaben entspricht und für das der
Makler Nachweis oder Vermittlung erbringt.
(3) Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss durch eine Person, die
zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht.
§ 3 Provision
(1) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verpflichtet sich der
Auftraggeber für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags zur
Zahlung einer Provision. Bei Kaufverträgen gilt eine pauschale Provision in
Höhe von 1.998,– Euro inkl. 19% MwSt.
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, an Privatpersonen, wird
die Provision hälftig geteilt und zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer
gezahlt.
Bei privaten Wohnraum-Mietverträgen gilt eine pauschale Provision in Höhe von 999,– Euro, inkl. 19% MwSt.
(2) Die Provision ist verdient, sobald der Vertrag aufgrund des Nachweises
oder der Vermittlung durch den Makler zustande kommt. Mitursächlichkeit ist
ausreichend.
(3) Ist dem Auftraggeber die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum
Abschluss eines Mietvertrages oder Kaufvertrags bereits bekannt, so hat er dies
dem Makler unverzüglich, nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter
Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Soweit wegen eines Verstoßes gegen
diese Verpflichtung eine Tätigkeit durch den Makler ausgeübt wird, die nicht
zur Entstehung des Provisionsanspruches führt, so ist der Auftraggeber zum
Ersatz des dem Makler entstandenen Schadens verpflichtet.
(4) Die Provision wird mit Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(5) Der Provisionsanspruch entfällt im Falle der vollständigen
Nichtausführung eines bereits rechtsverbindlich abgeschlossenen Mietvertrags
nur dann, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Makler vorsätzlich
oder grob fahrlässig zu vertreten sind.
§ 4 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Makler unverzüglich alle Informationen über
die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der
Maklertätigkeit berühren.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrags in
Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die
ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte zu geben. Verstößt der
Auftraggeber hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler
nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in
Höhe der Provision, die er zu zahlen gehabt hätte, wenn er diesen Vertrag
selbst geschlossen hätte.
(3) Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig
zu werden. Der Makler darf das Objekt – auch mit Dritten – besichtigen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über den
Abschluss des Vertrages zu informieren und Auskunft über alle vertraglichen
Haupt- und Nebenabreden zu erteilen. Der Makler hat insbesondere Anspruch auf
Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Ort und Zeit sind dem Makler rechtzeitig
schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Veröffentlichung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Informationen, Fotografien, Pläne und
sonstige Daten über die zu vermittelnde Immobilie im Internet auf der eigenen
Homepage und den Portalen von Immobilienscout24.de, Immowelt.de, Immonet.de,
u.s.w. sowie in der regionalen und überregionalen Presse zu veröffentlichen und
die Immobilie dort entsprechend zu bewerben. Eine Verpflichtung hierzu besteht
allerdings nicht.
§ 6 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des sechsten vollen
Kalendermonats. Er endet nach zwölf vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
(2) Für eine Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Verletzung der Alleinauftragsbindung
durch den Auftraggeber.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Exposé-Angaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den
vom Auftraggeber und Dritten erteilten Auskünften. Für die Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben übernimmt der Makler keinerlei
Haftung. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich, dass er sämtliche
vertragserheblichen Angaben vor Vertragsabschluss selbst überprüft hat.
(2) Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makler auf Schadensersatz
werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten des Maklers.
§ 8 Schlussvorschriften
(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist der Sitz des Maklers.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in
Verbindung stehen, ist Mainz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Beide Parteien werden die
unwirksame Klausel oder eine Lücke durch eine Regelung ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 9 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Alle Wollen Sparen UG (hb), RE-DI Immobilien, Wernher-von-Braun-Str. 9,
55129 Mainz, Tel.: 06131 – 217 999 2, Email: kontakt@re-di.immo
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Stand: August 2022